§ 4 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

RSGABSENTGV · Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2027 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 RSGABSENTGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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