§ 5 – Pflegegeld in der Unfallversicherung

RWBESTV_2012 · Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2012 an1.für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 317 Euro und 1 267 Euro monatlich,
2.für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 278 Euro und 1 111 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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