Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin
S__WAUSBV · 11 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
- § 5Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 6Zwischenprüfung
- § 7Abschlussprüfung
- § 8Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- § 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.