Art. 1 – Zustimmung zu dem Übereinkommen

SATELLIT_BKG · Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

Dem in Brüssel am 21. Mai 1974 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 SATELLIT_BKG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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