§ 11 – Prüfungsbereiche des Teiles 2

SCHFAUSBV_2025 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“,
2.„Klimaschutz und Energieeffizienz“,
3.„Lüftungstechnik“ sowie
4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 11 SCHFAUSBV_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 11 SCHFAUSBV_2025 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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