§ 55

SCHIEDSG · Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden

Das Gesetz vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - (GBl. I Nr. 13 S. 269) sowie der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen - Konfliktkommissionsordnung - (GBl. I Nr. 13 S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 505) und der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Schiedskommissionen - Schiedskommissionsordnung - (GBl. I Nr. 13 S. 283), zuletzt geändert durch Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. März 1989 (GBl. I Nr. 8 S. 117) werden aufgehoben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 55 SCHIEDSG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 55 SCHIEDSG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.