Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge
SCHNELLLG · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 1aBesondere Bedeutung der Errichtung und des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- § 4Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern
- § 5Nebenbetriebe an Bundesautobahnen
- § 6Bestandsinfrastrukturanbieter
- § 7Verordnungsermächtigung
- § 8Beleihung
- § 9Berichterstattung
- § 10Inkrafttreten
Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.