Anlage 4 – (zu § 37)

SCHREGDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

(Inhalt: nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 1994, 3648 - 3649)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 SCHREGDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 4 SCHREGDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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