§ 13 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

SCHSIMEISTPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

(1)Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.
(2)Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 20. August 1982 (BGBI. I S. 1232), geändert durch Artikel 4 Abs. 12 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164), sowie die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfungen Fachkraft für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport, Geprüfte Sicherheitskraft und Geprüfte Sicherheitsfachkraft treten am 31. Dezember 2005 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 13 SCHSIMEISTPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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