Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung
SCHSTV · 12 Normen
- § 1Zusammensetzung und Bestellung
- § 2Amtsperiode
- § 3Abberufung und Amtsniederlegung
- § 4Teilnahme an Sitzungen
- § 5Geschäftsstelle
- § 6Einleitung des Schiedsverfahrens, Fristen
- § 7Vorlagepflicht
- § 8Beratung und Beschlußfassung
- § 9Entschädigung und Kosten
- § 10Inkrafttreten
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