Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik
SCHULDBBERG · 9 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Schuldbuchforderungen mit besonderen Vermerken
- § 3Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke
- § 4Hinterlegungen aus Schuldbuchforderungen
- § 5Restitution
- § 6Schließung der Schuldbücher
- § 7Finanzielle Aufwendungen
- § 8Aktenaufbewahrung
- § 9Ausschlußfrist sonstiger Ansprüche aus Schuldbuchforderungen
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