Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden
SCHUTSEV · 10 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
- § 4Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
- § 5Schutz von Flugfunk-Frequenzen
- § 6Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Abs. 1)
- Anlage 2(zu § 3 Abs. 1)
- Anlage 3(zu § 3 Abs. 1)
Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.