Anlage 1 – (zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2)

SCHWSALMOV · Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 325)Stichprobenschlüssel1 2
Anzahlder voraussichtlich zur Schlachtungabgegebenen Schweine pro Jahr Anzahlder zu untersuchenden Schweine
weniger als 45 26*)
45 bis 100 38
101 bis 200 47
mehr als 200 60
*)Sofern weniger als 26 Schweine voraussichtlich zur Schlachtung abgegeben werden, sind alle Schweine zu untersuchen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 SCHWSALMOV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 1 SCHWSALMOV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.