Anlage 2 – (zu § 10 Absatz 2)

SEE-BAV · Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt

(Fundstelle: BGBl.
I 2013, 3586 – 3590)
Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der MetallbearbeitungLfd.
Nr.
Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) Zeitliche Richtwerte in Stunden
1 2 3
1 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)
3 Prüfen, Messen, Lehren  30  40
4 Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
5 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
6 Manuelles Spanen  50  80*
7 Maschinelles Spanen  50  80*
8 Trennen  30  45*
9 Umformen
10 Fügen 120 195*
Summe 280 440*
_______________
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde Zeitliche Richtwerte in Stunden
1 2 3 4
1 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) a)Arbeitsschritte festlegen
b)Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen
c)Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegen
d)Hilfsmittel bereitstellen
e)Arbeitsplatz einrichten
f)Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzen
g)Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorgaben sicherstellen
h)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
i)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) a)technische Unterlagen lesen und anwenden
b)Skizzen anfertigen
c)Mess- und Prüfprotokolle erstellen
d)Normen kennen und anwenden
e)Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen
f)Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden
g)Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und auswerten
h)Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen
i)Protokolle anfertigen und auswerten
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
3 Prüfen, Messen, Lehren a)Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen
b)Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln
c)Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen
d)Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen
e)mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
f)Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen
4 Anreißen, Körnen, Kennzeichnen a)Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberflächen anreißen
b)Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen
c)Werkstücke und Bauteile kennzeichnen
30 40*
5 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken a)Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen
b)Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
c)Werkzeuge ausrichten und spannen
6 Manuelles Spanen a)Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks auswählen
b)Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
c)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen
d)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden
e)Rohrgewinde herstellen
50 80*
7 Maschinelles Spanen Vorbereiten a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
b)Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
c)Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen
Bohren, Senken, Reiben d)Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen
e)Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen
Drehen f)Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen
Sägen g)Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
Scharfschleifen h)Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer, und Meißel am Schleifbock anschleifen
50 80*
8 Trennen a)Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren
b)Rohre mit Rohrabschneidern trennen
c)Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen
9 Umformen a)Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
b)Rohre aus Stahl kalt umformen
c)Bleche, Rohre und Profile warm umformen
d)Bleche, Rohre und Profile biegerichten
30 45*
10 Fügen Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen a)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
b)Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
c)Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
d)Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
e)Rohrschraubverbindungen herstellen
f)Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
Grundkenntnisse und Fertigkeiten des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötensg)Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen
h)Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
i)Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten
j)Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
k)Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen
120 195
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Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
........................................
Name des Auszubildenden
........................................
Vorname
............................................................
Ausbildende Reederei
............................................................
Berufsausbildungsvertrag-Nummer beziehungsweise Bezeichnung der Ausbildung
hat vom .................... bis  ....................
an der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in:
............................................................ an einer 7-wöchigen/11-wöchigen Ausbildung in der Metallbearbeitung teilgenommen.
Bemerkungen: ..............................................................................................................................................
........................................
Ort und Datum ............................................................
Unterschrift und Stempel der überbetrieblichen Ausbildungsstätte
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Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.Ausbildung im Lichtbogenschweißen, Gasschmelzschweißen und Löten ohne Zertifizierung.Nicht Zutreffendes streichen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 SEE-BAV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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