Anlage 1 – (zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2)

SEELOTSEIGV · Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 781)
Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes)
Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungs- faktor
Anamneseerhebung Ausführliche Anamneseerhebung einschließlich Fragebogen 1 3,5
Ganzkörperuntersuchung Körperliche Untersuchung einschließlich RR-, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body-Mass-Index 8 2,3
Sehtest Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren 1200 2,3
Urinuntersuchung Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut 3511 1,15
Ergebnismitteilung Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses In Nummer 1 enthalten entfällt
Zeugnisausstellung Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelotseignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungszeugnisses 75 2,3
Farbsinnprüfung Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme In Nummer 8 enthalten entfällt
II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen
EKG Elektrokardiographische Untersuchung mit Belastung 652 2,3
Dämmerungssehen Untersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blendung 1234 2,3
Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blendung 1235 2,3
Blutentnahme Blutentnahme mittels Kanüle oder Katheter aus der Vene 250 1,8
Blutbild Kleines Blutbild 3550 1,15
Substrate, Metabolite, Enzyme Gamma-GT 3592.H1 1,15
GPT 3595.H1 1,15
GOT 3594.H1 1,15
HbA1 3561 1,15
Kreatinin 3585.H1 1,15
Laboruntersuchungen Zusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriums-untersuchungen 1,15

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 SEELOTSEIGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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