§ 14 – Gegenstand der Anmeldung

SEERVERTO_1986 · Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt

(1)Die Ansprüche sind mit dem Wert in Euro geltend zu machen, der ihnen am Tag der Eröffnung des Verteilungsverfahrens zukommt. Ansprüche, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet sind oder deren Geldbetrag unbestimmt oder ungewiß ist oder nicht in Euro feststeht, sind nach ihrem Schätzungswert in Euro geltend zu machen.
(2)Zinsen können im Verteilungsverfahren nur insoweit geltend gemacht werden, als sie bis zur Eröffnung des Verfahrens aufgelaufen sind.
(3)Kosten, die den Gläubigern durch die Teilnahme an dem Verfahren erwachsen, können im Verteilungsverfahren nicht geltend gemacht werden.
(4)Betagte Ansprüche gelten als fällig.
(5)Soweit für einen Anspruch nach Absatz 1 Satz 2 ein Schätzungswert wegen außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls noch nicht ermittelt werden kann, ist der Anspruch ohne Angabe eines Betrags anzumelden. Bei der Anmeldung ist jedoch der Höchstbetrag anzugeben, mit dem der Anspruch in dem Verfahren geltend gemacht wird. Der Höchstbetrag darf den Wert nicht übersteigen, der dem Anspruch nach den Umständen voraussichtlich zukommen wird.
(6)Haften für einen Anspruch mehrere Personen als Gesamtschuldner, deren Haftung nicht durch dasselbe Verteilungsverfahren beschränkt werden kann, und ist die Haftung einer oder mehrerer von ihnen durch das Verteilungsverfahren beschränkt worden, so kann der Gläubiger bis zu seiner vollen Befriedigung in jedem Verteilungsverfahren den Betrag in voller Höhe geltend machen, den er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern hatte.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 SEERVERTO_1986 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 14 SEERVERTO_1986 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.