Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung
SEKTVO_2016 · 67 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Schätzung des Auftragswerts
- § 3Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
- § 4Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- § 5Wahrung der Vertraulichkeit
- § 6Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 7Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 8Dokumentation
- § 9Grundsätze der Kommunikation
- § 10Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 10aErstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 13Wahl der Verfahrensart
- § 14Offenes Verfahren; Fristen
- § 15Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
- § 16Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 17Wettbewerblicher Dialog
- § 18Innovationspartnerschaft
- § 19Rahmenvereinbarungen
- § 20Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 21Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 22Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 23Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 24Durchführung elektronischer Auktionen
- § 25Elektronische Kataloge
- § 26Markterkundung
- § 27Aufteilung nach Losen
- § 28Leistungsbeschreibung
- § 29Technische Anforderungen
- § 30Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 31Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 32Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 33Nebenangebote
- § 34Unteraufträge
- § 35Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
- § 36Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
- § 37Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- § 38Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 39Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
- § 40Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 42Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 43Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- § 44Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- § 45Grundsätze
- § 46Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien
- § 47Eignungsleihe
- § 48Qualifizierungssysteme
- § 49Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
- § 50Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 51Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 52Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 53Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 54Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 55Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
- § 56Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 57Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
- § 58Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
- § 60Anwendungsbereich
- § 61Veröffentlichung, Transparenz
- § 62Ausrichtung
- § 63Preisgericht
- § 64Übergangsbestimmungen
- § 65Fristenberechnung
- § 66Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
- Anlage 1(zu § 28 Absatz 2)
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.