§ 34 – Beschwerde
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 30.01.2025 – 1 WB 46/24ECLI:DE:BVerwG:2025:300125B1WB46.24.0
Einem Soldaten steht auch dann ein Anspruch auf Verbescheidung seiner Beschwerden zu, wenn Gegenstand des Verfahrens keine gerichtlich kontrollierbaren dienstlichen Maßnahmen sind.
- BVerwG, Beschl. v. 28.11.2024 – 1 WB 42/23ECLI:DE:BVerwG:2024:281124B1WB42.23.0
- BVerwG, Beschl. v. 29.08.2024 – 1 WB 5/24ECLI:DE:BVerwG:2024:290824B1WB5.24.0
Die Entscheidung über die Ablösung von der Waffensystemausbildung EUROFIGHTER ist eine anfechtbare dienstliche Maßnahme.
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2022 – 1 WB 17/22ECLI:DE:BVerwG:2022:151222B1WB17.22.0
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