§ 82 – Zuständigkeiten
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 24.03.2025 – 1 WB 12/25ECLI:DE:BVerwG:2025:240325B1WB12.25.0
Für Streitigkeiten über die Dotierung eines Dienstpostens sind, auch wenn dieser mit einem Soldaten besetzt wird, nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die (allgemeinen) Verwaltungsgerichte zuständig.
- BVerwG, Urt. v. 12.10.2023 – 2 A 5/22ECLI:DE:BVerwG:2023:121023U2A5.22.0
1. Die Auswahlentscheidung für die Vergabe eines förderlichen Dienstpostens an einen Soldaten ist - jedenfalls im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes - keine Maßnahme, für die das Verfahren vor dem Truppendienstgericht eröffnet ist. 2. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung ergibt sich in der Regel nicht aus einer Wiederholungsgefahr, weil die auf ein bestimmtes Anforderungsprofil bezogene konkrete Ausschreibung und die individuelle Bewerbersituation ein erneutes Auswahlverfahren unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen nicht erwarten lassen.
- BVerwG, Beschl. v. 13.07.2023 – 1 WB 36/22ECLI:DE:BVerwG:2023:130723B1WB36.22.0
- BVerwG, Beschl. v. 03.05.2023 – 1 WB 9/23ECLI:DE:BVerwG:2023:030523B1WB9.23.0
- BVerwG, Beschl. v. 20.02.2023 – 1 WB 36/22, 1 WB 5/23, 1 WB 36/22, 1 WB 5/23ECLI:DE:BVerwG:2023:200223B1WB36.22.0
- BVerwG, Beschl. v. 30.08.2018 – 1 WB 15/18ECLI:DE:BVerwG:2018:300818B1WB15.18.0
Der Begriff des Beschwerdeanlasses im Sinne des § 1 Abs. 3 WBO ist nach dem Gegenstand zu bestimmen, auf den sich die Beschwerde und ggf. der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bezieht. Der frühere Soldat hat dann ein Beschwerderecht nach der Wehrbeschwerdeordnung, wenn die behauptete Verletzung seiner Rechte durch die angefochtene Maßnahme oder der von ihm geltend gemachte Anspruch auf Erlass der unterlassenen oder abgelehnten Maßnahme in die Wehrdienstzeit fällt.
- BVerwG, Beschl. v. 31.01.2018 – 1 WB 13/17ECLI:DE:BVerwG:2018:310118B1WB13.17.0
- BVerwG, Beschl. v. 24.11.2016 – 1 WB 46/15ECLI:DE:BVerwG:2016:241116B1WB46.15.0
- BVerwG, Beschl. v. 27.08.2015 – 1 WB 16/15ECLI:DE:BVerwG:2015:270815B1WB16.15.0
- BVerwG, Beschl. v. 06.07.2015 – 1 WDS-VR 3/15ECLI:DE:BVerwG:2015:060715B1WDSVR3.15.0
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