§ 1 – Übertragung der Verordnungsermächtigung

SGB5E_V · Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die in § 370a Absatz 4 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung übertragen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SGB5E_V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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