Verordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen
SIV · 5 Normen
- § 1Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere
- § 2Eignung von Hypothekenforderungen, Grundschulden und Rentenschulden zur Sicherheitsleistung
- § 3Kapital- oder Geldanlage nach den §§ 1079, 1288 Absatz 1 und § 2119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- § 4Inkrafttreten
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