§ 13 – Lohnausgleich im Gerüstbauer-Handwerk

SOKASIG_2 · Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 30. November 2016 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Gerüstbauerhandwerk während der Winterperiode vom 15. August 1983 in der aus der Anlage 44 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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