Art. 1

SOZSICHVBGCANG · Gesetz zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit

Folgenden in Quebec am 20. April 2010 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:1.der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit,
2.der Vereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit (Durchführungsvereinbarung).
Die Vereinbarungen werden nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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