Anlage 1 – (zu § 1 Abs. 1)

SPARSICHSAARGDV · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1959, 563 1.Eisenbahnversicherungsanstalt Abteilung B Saarbrücken
2.Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes hinsichtlich der Zusatzversorgungskasse
3.Versorgungsanstalt der Oberpostdirektion Saarbrücken
4.Ärztekammer des Saarlandes hinsichtlich ihres Versorgungswerks
5.Anwaltskammer des Saarlandes hinsichtlich ihres Versorgungswerks
6.Architektenkammer des Saarlandes hinsichtlich ihres Versorgungswerks
7.Kammer der Steuerberater und Helfer in Steuersachen für das Saarland hinsichtlich ihres Versorgungswerks
8.Notarkammer des Saarlandes hinsichtlich ihrer Versorgungseinrichtung

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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