(Fundstelle: BGBl.
I 2004, 1911 - 1913)
1.
Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Berufsbildung,
1.3Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz
zu vermitteln.(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 2.1Arbeitsorganisation,
2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
2.4Datenschutz und Datensicherheit,
3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln.(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.1Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.1Arbeitsorganisation,
2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e,
zu vertiefen.
2.
Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l,
5.1Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
7.Marketing, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
5.1Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d,
5.3Sammelgut- und Systemverkehre
zu vertiefen.(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.2Lagerlogistik
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.3Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
2.2Teamarbeit und Kommunikation,
8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
9.3Qualitätsmanagement
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
2.1Arbeitsorganisation
zu vertiefen.(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
9.1Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f
9.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
5.1Güterversendung und Transport
zu vertiefen.
3.
Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
5.4Internationale Spedition,
6.Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
9.1Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
9.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Informations- und Kommunikationssysteme,
2.4Datenschutz und Datensicherheit,
5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
7.Marketing, Lernziele c bis e,
8.Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
9.3Qualitätsmanagement
fortzuführen.(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
5.5Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
7.Marketing, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
2.4Datenschutz und Datensicherheit,
3.Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
6.Verträge, Haftung und Versicherungen,
7.Marketing, Lernziele c bis e,
9.3Qualitätsmanagement
fortzuführen.(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen 5.1Güterversendung und Transport,
5.2Lagerlogistik
5.3Sammelgut- und Systemverkehre,
5.4Internationale Spedition oder
5.5Logistische Dienstleistungen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 4.Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
6.Verträge, Haftung und Versicherungen
zu vertiefen.
Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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