§ 1 – Geltungsbereich

SPORTBOOTVERMV-BIN2000 · Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Diese Verordnung gilt für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SPORTBOOTVERMV-BIN2000 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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