Anlage 4 – Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2

SPRENGV_1 · Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1565 - 1566; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Stoff oder Gegenstand     Zeichen
Zündleitungen
Einfachleitungen     ZLE
Verseilte Leitungen     ZLV
Stegleitungen     ZLG
Verlängerungsdrähte     ZV
Isolierhülsen     ZI
Zündmaschinen     ZM
Zündgeräte für elektronische Zünder     ZMIC
Zündmaschinenprüfgeräte     ZP
Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder     ZPIC
Zündkreisprüfer     ZK
Prüfgeräte für elektronische Zündkreise     ZKIC
Andere Zündeinrichtungen     ZE
Ladegeräte     L
Mischladegeräte     ML

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 SPRENGV_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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