Art. 26

ST_NDG_1961 · Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und andere Gesetze

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 16 und Artikel 17 Nrn. 1 bis 3, 6, 11 und 14 erst mit Wirkung vom ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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