Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung
STAUSKV · 5 Normen
- § 1Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- § 2Bindung einer verbindlichen Auskunft
- § 3Anwendungsvorschrift
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.