§ 4 – Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

STBAPO_2022 · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Hat die Beamtin oder der Beamte die Einführung um insgesamt mehr als einen Monat unterbrochen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden, wenn die Beamtin oder der Beamte 1.das Versäumte nicht innerhalb der verbleibenden Vorbereitungszeit nachholen kann oder
2.sie oder er nicht hinreichend ausgebildet erscheint.
Die Entscheidung trifft jeweils die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde (oberste Landesbehörde) oder die von ihr bestimmte Stelle. Vor der Entscheidung ist die Beamtin oder der Beamte anzuhören.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 STBAPO_2022 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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