§ 52 – Lerninhalte und Einteilung der Studienfächer

STBAPO_2022 · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(1)Die Lerninhalte der Fachstudien sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden praxisbezogen und anwendungsorientiert zu vermitteln.
(2)Die Studienfächer bestehen aus Pflichtfächern, Wahlpflichtveranstaltungen, dem Schwerpunktthema und Fallstudien. Wahlfächer können angeboten werden.
(3)Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen ist fächerübergreifend zu gestalten. Lehrveranstaltungen zum Schwerpunktthema sind stets fächerübergreifend zu gestalten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 52 STBAPO_2022 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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