§ 81 – Ziel

STBAPO_2022 · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(1)Die Einführung bereitet die Beamtinnen und Beamten auf ihre künftigen Führungsaufgaben in der Steuerverwaltung vor und ergänzt ihre fachlichen Kenntnisse. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen sind in Theorie und Praxis durch geeignete Bildungsangebote zu fördern. Während der Einführung ist den Beamtinnen und Beamten Gelegenheit zu eigenverantwortlicher und selbständiger Tätigkeit zu geben.
(2)In den ergänzenden und den fortführenden Studien an der Bundesfinanzakademie erwerben die Beamtinnen und Beamten neben der Fachkompetenz die methodische, soziale, wirtschaftliche und internationale Kompetenz.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 81 STBAPO_2022 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 81 STBAPO_2022 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.