Anlage 7 – (zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1)

STBAPO_2022 · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1939 - 1940)
Vor- und Familienname geboren am
Dienst- oder Amtsbezeichnung Finanzamt
Notenpunktzahl Durchschnitts- notenpunktzahl Durchschnitts- notenpunktzahl x Multiplikator
I. Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5)
II. Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4)
III. Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO)
Prüfungsfach
Allgemeines Abgabenrecht
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Buchführung und Bilanzwesen
Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde oder eine Kombination aus beiden Fächern
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.
IV. Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 41 Abs. 2 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in der beruflichen Ausbildung (I.) x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.) x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.) x 20
Summe = Zulassungsnotenpunktzahl
Notenpunktzahl Durchschnitts- notenpunktzahl Durchschnitts- notenpunktzahl x Multiplikator
V. Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6 StBAPO)
Prüfungsfach
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
VI. Ergebnis der Laufbahnprüfung (§ 43 Abs. 3 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (I.) x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.) x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.) x 20
Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.) x 8
Summe = Endnotenpunktzahl
Prüfungsgesamtnote (§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 43 Abs. 4 StBAPO)
Ort, Datum
Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Unterschrift

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 7 STBAPO_2022 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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