§ 7 – Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
STBERG · Steuerberatungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 30.09.2020 – VII B 96/19ECLI:DE:BFH:2020:B.300920.VIIB96.19.0
NV: Vorbeugender Rechtsschutz gegen (nur) erwartete oder befürchtete Anordnungen der Finanzverwaltung ist grundsätzlich unzulässig.
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