§ 4 – Identifizierung und Authentisierung bei der Registrierung
STBPPV · Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 09.09.2025 – VI R 24/24ECLI:DE:BFH:2025:U.090925.VIR24.24.0
1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht. 2. NV: Ein Steuerberater kann sich im Hinblick auf die verspätete Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs nicht damit entschuldigen, er habe auf die Identifikationsmöglichkeit mittels Reisepass vertraut.
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