§ 227 – Körperverletzung mit Todesfolge

STGB · Strafgesetzbuch

(1)Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2)In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Urt. v. 02.10.2025 – 3 StR 29/25ECLI:DE:BGH:2025:021025U3STR29.25.0
  • BGH, Beschl. v. 21.08.2025 – 6 StR 652/24ECLI:DE:BGH:2025:210825B6STR652.24.0
  • BGH, Urt. v. 20.08.2025 – 6 StR 192/25ECLI:DE:BGH:2025:200825U6STR192.25.0
  • BGH, Urt. v. 13.08.2025 – 5 StR 55/25ECLI:DE:BGH:2025:130825U5STR55.25.0
  • BGH, Urt. v. 24.06.2025 – VI ZR 204/23ECLI:DE:BGH:2025:240625UVIZR204.23.0

    1. Im Hinblick auf die dem Tatrichter bei der Bemessung der Schadenshöhe gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Freiheiten genügt es den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger die Höhe des von ihm geforderten Ersatzes materiellen Schadens in das Ermessen des Gerichts stellt, zugleich aber einen Mindestbetrag sowie die tatsächlichen Grundlagen für die Schadensschätzung angibt. 2. Einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweisung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann. 3. Begehrt eine Partei gemäß § 256 ZPO die Feststellung, es handele sich bei einer Forderung um eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ist Streitgegenstand die Frage, ob ein entsprechendes Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner besteht. Das Gericht muss dann klären, ob dem Gläubiger ein materiell-rechtlicher Anspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zusteht. Es kann sich nicht darauf beschränken zu prüfen, ob der Schuldner im Hinblick auf die geltend gemachte Forderung vorsätzlich gehandelt hat.

  • BGH, Urt. v. 24.04.2025 – 5 StR 729/24ECLI:DE:BGH:2025:240425U5STR729.24.0
  • BGH, Urt. v. 26.03.2025 – 2 StR 566/24ECLI:DE:BGH:2025:260325U2STR566.24.1
  • BGH, Beschl. v. 29.01.2025 – 2 StR 314/24ECLI:DE:BGH:2025:290125B2STR314.24.0
  • BGH, Urt. v. 06.11.2024 – 2 StR 176/24ECLI:DE:BGH:2024:061124U2STR176.24.0
  • BGH, Urt. v. 07.08.2024 – 1 StR 430/23ECLI:DE:BGH:2024:070824U1STR430.23.0

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 227 STGB und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 227 STGB direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.