§ 25 – Täterschaft

STGB · Strafgesetzbuch

(1)Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2)Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

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