§ 288 – Vereiteln der Zwangsvollstreckung
STGB · Strafgesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 27.02.2018 – VI ZR 156/17ECLI:DE:BGH:2018:270218BVIZR156.17.0
Zur Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (hier: zum Bestehen von Vergütungsansprüchen eines "faktischen Geschäftsführers").
- BGH, Urt. v. 27.06.2014 – V ZR 51/13
- BGH, Beschl. v. 21.09.2011 – 4 StR 172/11
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