§ 32

STIFTBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen

(1)Dieses Gesetz tritt am 24. September 1990 in Kraft.
(2)§ 9 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 517) wird aufgehoben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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