Art. 2 – Gestaltung

STIFTEINSATZMEDBWERL_2025 · Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

(1)Die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist rund und aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall. Sie trägt auf der Vorderseite den Bundesadler, die Rückseite ist glatt. Der Rand der Medaille und der Adler sind erhaben geprägt. Das schwarz-rot-goldene Medaillenband ist mit einer Spange zur Kennzeichnung des Einsatzes oder der besonderen Verwendung versehen. Die Spange ist entsprechend der Medaille aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall.
(2)Für die Gestaltung der Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht" gilt Absatz 1 mit den Maßgaben, dass 1.die Medaille aus goldfarbenem Metall ist und einen schwarz-roten Rand hat,
2.der Bundesadler auf der Vorderseite der Medaille schwarz emailliert ist und
3.die goldfarbene Spange in schwarzer Schrift die Bezeichnung „Gefecht" trägt.
(3)Für die Gestaltung der Einsatzmedaille der Sonderform „Militärische Evakuierungsoperation (MilEvakOp)" gemäß Artikel 3 Absatz 3 gilt Absatz 1 mit den Maßgaben, dass 1.die Medaille aus bronzefarbenem Metall ist und
2.die bronzefarbene Spange die Bezeichnung „MilEvakOp" trägt.
(4)Die Einsatzmedaille der Bundeswehr auch in der Sonderform „MilEvakOp“ und die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht" können in verkleinerter Form und als Bandsteg in den Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Spange getragen werden.
(5)Die Einsatzmedaille nach Absatz 1 wird nur in der höchsten für den jeweiligen Einsatz oder die jeweilige besondere Verwendung zuerkannten Stufe getragen. Die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht" nach Absatz 2 und „MilEvakOp“ nach Absatz 3 darf neben der Einsatzmedaille nach Absatz 1 getragen werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 STIFTEINSATZMEDBWERL_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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