§ 1 – Aufgaben der Kommission

STIKOVETV · Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin beim Friedrich-Loeffler-Institut (Kommission) 1.gibt Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes,
2.kann Empfehlungen abgeben zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln, a)die nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Tiergesundheitsgesetzes keiner Zulassung oder Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes bedürfen,
b)bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes von der Zulassung abgesehen wurde oder
c)bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Tiergesundheitsgesetzes eine vorläufige Zulassung erteilt wurde,
3.prüft und bewertet Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren, insbesondere zu Kreuzimmunitäten, und
4.berät die Bundesregierung zu Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren.
Die Aufgaben nach Satz 1 sind auf die Tierarten Einhufer, Rinder, kleine Wiederkäuer, Schweine, Hunde, Katzen, Geflügel und Fische beschränkt. Die Befassung mit weiteren Tierarten bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium). Die Kommission berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den Stand der Wissenschaft und Technik und hält ihre Empfehlungen auf diesem Stand.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 STIKOVETV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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