§ 14 – Reisen, Abfindung

STIKOVETV · Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Abfindungen für Mitglieder, und, soweit stellvertretende Mitglieder an den Sitzungen der Kommission teilnehmen, für stellvertretende Mitglieder, richtet sich nach den Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes (GMBl 2002 S. 92) in der jeweils geltenden Fassung. Reisen im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied, die nicht der Teilnahme an Sitzungen der Kommission dienen, aber in deren Auftrag durchgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 STIKOVETV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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