§ 10 – Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 03.05.2018 – 2 ARs 63/18ECLI:DE:BGH:2018:030518B2ARS63.18.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.06.2015 – 6 E 24/14.D
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