§ 132 – Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-615/18 – UY gegen Staatsanwaltschaft OffenburgECLI:EU:C:2020:376
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren – Richtlinie 2012/13/EU – Art. 6 – Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf – Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Fahrverbot, das mit einem früheren Strafbefehl angeordnet wurde, von dem der Betroffene keine Kenntnis erlangt hat – Zustellung des Strafbefehls an den Betroffenen nur über einen obligatorischen Bevollmächtigten – Eintritt der Rechtskraft – Etwaige Fahrlässigkeit des Betroffenen
- C-124/16 – Staatsanwaltschaft München I gegen Ianos Tranca und Ionel OpriaECLI:EU:C:2017:228
Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2012/13/EU — Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren — Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf — Zustellung eines Strafbefehls — Modalitäten — Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten — Beschuldigter ohne festen Wohnsitz oder Aufenthalt — Einspruchsfrist, die ab Zustellung an den Bevollmächtigen läuft
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