§ 32f – Form der Gewährung von Akteneinsicht; Verordnungsermächtigung
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 24.06.2025 – 3 StR 138/25ECLI:DE:BGH:2025:240625B3STR138.25.0
Die Verteidigung hat keinen Anspruch auf Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks, um unter dessen Nutzung mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt eigene Ermittlungen durchzuführen.
- BGH, Beschl. v. 10.01.2023 – 1 StR 464/22ECLI:DE:BGH:2023:100123B1STR464.22.0
- BFH, Beschl. v. 14.07.2022 – IV B 66/21ECLI:DE:BFH:2022:B.140722.IVB66.21.0
NV: Der Begriff der "Prozessakten" i.S. von § 78 Abs. 2 und Abs. 3 FGO umfasst nicht nur die Gerichtsakte, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten.
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