§ 456a – Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 07.05.2025 – 2 BvR 280/22ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250507.2bvr028022
- BGH, Beschl. v. 29.03.2022 – 2 StR 385/21ECLI:DE:BGH:2022:290322B2STR385.21.0
- Geht es um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versagung des Aufenthaltstitels, so ist - um dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gerecht zu werden - die Rechtmäßigkeit einer gleichzeitig verfügten Ausweisung und des damit einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG (Erteilungssperre) inzident zu prüfen.
Geht es um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versagung des Aufenthaltstitels, so ist - um dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gerecht zu werden - die Rechtmäßigkeit einer gleichzeitig verfügten Ausweisung und des damit einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG (Erteilungssperre) inzident zu prüfen.
- BGH, Beschl. v. 21.02.2017 – 2 ARs 62/17ECLI:DE:BGH:2017:210217B2ARS62.17.0
- BGH, Beschl. v. 12.03.2015 – V ZB 197/14
Nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfahrens bedarf es für die Abschiebung nicht mehr des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Sinne von § 72 Abs. 4 AufenthG; aus § 456a StPO ergibt sich nichts anderes.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.10.2012 – 2 BvR 2025/12ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121010.2bvr202512
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 05.04.2012 – 2 BvR 211/12ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120405.2bvr021112
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