Art. 5

STRBN_BK_NDPROTG · Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

(1)Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
(3)Artikel 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 in Kraft.
(4)Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2001 in Kraft.
(5)Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 9 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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