Art. 8

STREITKRNOTWG · Gesetz zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Der Notenwechsel vom 25. September 1990 zum NATO-Truppenstatut mit Ausnahme seiner Nummer 4 Buchstabe c und der Notenwechsel vom 25. September 1990 über den befristeten Verbleib von Streitkräften in Berlin sind am 3. Oktober 1990 in Kraft getreten (BGBl. 1990 II S. 1250). Die Nummer 4 Buchstabe c des Notenwechsels vom 25. September 1990 zum NATO-Truppenstatut und der ergänzende Notenwechsel vom 23. September 1991 über Besuche von Streitkräften in Berlin treten zu dem in Absatz 1 vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft.
(3)Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 25. September 1990 in bezug auf Berlin nach seinem Artikel 11 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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