§ 1 – Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
STROMGVV · Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 10.02.2026 – VIII ZR 88/25ECLI:DE:BGH:2026:100226BVIIIZR88.25.0
- C-359/11 – Alexandra Schulz gegen Technische Werke Schussental GmbH und Co. KG und Josef Egbringhoff gegen Stadtwerke Ahaus GmbHECLI:EU:C:2014:2317
Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG — Verbraucherschutz — Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt — Nationale Regelung, die den Inhalt der unter die allgemeine Versorgungspflicht fallenden Verbraucherverträge bestimmt — Einseitige Änderung des Leistungsentgelts durch den Gewerbetreibenden — Rechtzeitige Information vor Inkrafttreten dieser Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang
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