§ 1 – Schädigende Ereignisse

STRREHAGSCH_V · Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Schädigende Ereignisse im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind: 1.Freiheitsentziehung innerhalb eines Strafverfahrens im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von mindestens 30 Tagen Dauer,
2.Freiheitsentziehung außerhalb eines Strafverfahrens im Sinne des § 2 Absatz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von mindestens 30 Tagen Dauer,
3.Leben unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von mindestens 30 Tagen Dauer und
4.Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von mindestens 30 Tagen Dauer.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 STRREHAGSCH_V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 STRREHAGSCH_V direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.